SWK-Spezial Lohnverrechnung 2022
1. Aufl. 2022
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S. 2784. Lohnsteuertabelle 2022
Allgemeines
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Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde der Steuertarif neu konzipiert, wobei nunmehr die Berechnungsformeln im EStG festgeschrieben sind. Ab 2019 steht in bestimmten Fällen der Familienbonus Plus zu, der bei entsprechendem Antrag (Formular E 30) bereits im Zuge der Lohnverrechnung vom Arbeitgeber zu berücksichtigen ist. Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) wurde der Eingangssteuersatz ab Jänner 2020 auf 20 % gesenkt.
Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I soll u. a. die 2. Tarifstufe ab von 35 % auf 30 % gesenkt werden. Für das Kalenderjahr 2022 soll die Tarifsenkung in der Form berücksichtigt werden, dass für Lohnzahlungszeiträume ab Jänner 2022 ein Steuersatz von 32,5 % anzuwenden ist und für Lohnzahlungszeiträume vor Kundmachung der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer spätestens bis eine Aufrollung gemäß § 77 Abs. 3 EStG durchzuführen und den Steuersatz von 32,5 % anzuwenden hat.
Ab soll weiters der Familienbonus Plus für Kinder bis zum 18. Lebensjahr auf 166,68 € monatlich (2.000,16 € jährlich), ab dem Folgemonat auf 54,18 € monatlich (650,16 € jährlich) erhöht werden.
Da das Ökosoziale Steuerreformgesetz z...