Lohnverrechnung 2014
1. Aufl. 2013
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S. 287Brutto-Netto-Tabelle 2014
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Die folgende Brutto-Netto-Tabelle ermöglicht einen raschen Überblick über die Höhe des Nettobezuges bei Vereinbarung des Bruttobezuges (bzw. umgekehrt). Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
Die Bruttobezüge sind als Monatsbezüge in zwanzig-Euro-Schritten angegeben.
Die Tabelle ist im Hinblick auf die Sozialversicherung nur für Angestellte oder Arbeiter anwendbar.
Die Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung (4.440 € monatlich) wird berücksichtigt.
Die Reduktion des Arbeitslosenversicherungsbeitrages für Bezieher geringer Einkommen wird berücksichtigt.
Es werden keine beitrags- bzw. steuerfreien Bezugsteile, keine Freibeträge und kein Pendlerpauschale berücksichtigt.
Die Lohnsteuer ist nach der Effektiv-Tarif-Tabelle sowohl ohne als auch mit Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag exakt ermittelt.
Bei mehr als drei Kindern ist von der Lohnsteuer für drei Kinder je weiterem Kind ein Betrag von 18,33 € abzuziehen.