zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Marian Wakounig/Anton Trauner/Birgit Kamleithner

Die land- und forstwirtschaftliche Hauptfeststellung 2014

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2300-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Die land- und forstwirtschaftliche Hauptfeststellung 2014 (1. Auflage)

S. 317

GZ: BMF-010202/0115-VI/3/2014, verlautbart im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ am

Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung landwirtschaftlicher Sonderkulturen

Auf Grund des § 44 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 63/2013, wird nach Beratung im Bewertungsbeirat kundgemacht:

Allgemeines

§ 1

(1) Gemäß § 32 Abs. 4 BewG 1955 sind, unbeschadet der § 33 und 40, zum Betrieb gehörende Sonderkulturen nicht besonders zu bewerten, sondern bei der Ermittlung des Ertragswertes zu berücksichtigen. Gemäß § 36 Abs. 2 ist als regelmäßig anzusehen, dass Sonderkulturen nicht zum Betrieb gehören. Die Bewertung der Sonderkulturen hat durch Zuschläge zum Vergleichswert gemäß den Bestimmungen des § 40 BewG 1955 zu erfolgen, wenn die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und die Abweichung zu einer wesentlichen Steigerung der Ertragsfähigkeit führt.

(2) Die Festlegung eines pauschalen Zuschlages schließt nicht aus, dass es insbesondere bei Erledigung von Rechtsmitteln dem Abgabepflichtigen freisteht, den objektiv erzie...

Die land- und forstwirtschaftliche Hauptfeststellung 2014

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.