Die land- und forstwirtschaftliche Hauptfeststellung 2014
1. Aufl. 2014
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S. 289 Anhang IV: Kundmachung Forst
GZ: BMF-010202/0104-VI/3/2014, verlautbart im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ am
Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen
1. Abschnitt
Betriebe mit mehr als 100 Hektar Forstbetriebsfläche
Hektarsätze im Wirtschaftswald-Hochwald
§ 1
(1) Die Hektarsätze für die Holzbodenfläche im Wirtschaftswald-Hochwald eines Betriebes mit überwiegend regelmäßigen Holznutzungen und mit regelmäßigem Altersklassenverhältnis (Normalwaldbetrieb) sind in der Anlage 1 getrennt nach Baumarten und Ertragsklassen (EKL) kundgemacht.
(2) Bei der Ermittlung dieser Hektarsätze wurde von Folgendem ausgegangen:
Vermarktungsmöglichkeiten und regionale Besonderheiten: Regionale Besonderheiten, insbesondere hinsichtlich der Bahninfrastruktur und Logistikkosten, sind in den nach Ertragsregionen gemäß Anlage 8 differenzierten Hektarsätzen in Anlage 1 berücksichtigt.
Bewirtschaftungsbedingungen und übrige Umstände im Wirtschaftswald-Hochwald:
Die absolute Seehöhe des flächenmäßigen Schwerpunktes liegt nicht über 700 Meter.
Die mittlere Bringungsentfernung bis zum öffentlichen Verkehrsnetz übersteigt einen Kilometer nicht.
Die Be...