Die land- und forstwirtschaftliche Hauptfeststellung 2014
1. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Finanzministerium gibt die Bewertungsgrundlagen für das Weinbauvermögen zum bekannt, für das der Fischzucht und Teichwirtschaft gewidmeten und für das gärtnerische Vermögen. Folgende Kundmachungen sind hierbei enthalten:
Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertungsgrundlagen für das landwirtschaftliche Vermögen zum
Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertungsgrundlagen für das Weinbauvermögen zum (Feststellung der Weinbaubetriebszahlen für die Weinbauvergleichsbetriebe)
Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung des der Fischzucht und der Teichwirtschaft gewidmeten Vermögens sowie der Fischereirechte
Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Festsetzung von Zuschlägen gemäß § 40 BewG wegen erhöhter jagdlicher Erträge auf Grund von Einzäunungen (Erträgen aus Jagdgatter)
Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung des gärtnerischen Vermögens – Gemüse-, Blumen-, Zierpflanzenbau- und Baumschulbetriebe
S. 262
DateiTitel: Amtsblatt_der_Wiener_Zeitung_4_3_2014 Medium: allgemein