Die land- und forstwirtschaftliche Hauptfeststellung 2014
1. Aufl. 2014
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S. 111Anhang I: Ausfüllhilfe für Formulare zur Hauptfeststellung 2014
Allgemeines
Reichen Sie bitte die Erklärung samt Beilagen bis spätestens 8 Wochen nach Zustellung beim Lagefinanzamt ein. Sollten Sie wichtige Gründe haben, können Sie zeitgerecht um Verlängerung der Einreichungsfrist ansuchen. Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen der Erklärungen und Beilagen die für Sie maßgeblichen Teile dieser Ausfüllhilfe genau durch.
Füllen Sie Ihre Erklärung vollständig aus, um eine rasche Bearbeitung durch ihr Finanzamt zu gewährleisten. Der Einheitswert kann erst festgestellt werden, wenn die Daten der Erklärung, sowie die Daten der erforderlichen Beilagen vollständig vorhanden sind.
Sollten Sie weitere Formulare benötigen, können Sie diese über die Homepage des BMF bestellen (mit dem Vorteil einer Vorausfüllung) oder bei der Landwirtschaftskammer/beim Finanzamt telefonisch anfordern oder persönlich abholen.
Achtung: Bei nicht vorausgefüllten Formularen sind immer das zuständige Finanzamt und das Einheitswertaktenzeichen, soweit vorhanden, anzuführen.
In den Beilagen LuF 1-B HF2014 bzw. LuF 3-B HF2014 (als Ergänzung zu den Erklärungen LuF 1 HF2014 bzw. LuF 3 HF2014) können Änderungen zu Ihrem Grundstück...