Die land- und forstwirtschaftliche Hauptfeststellung 2014
1. Aufl. 2014
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3. Bescheiderstellung
3.1. Allgemeines
Österreichweit sind rund 600.000 Hauptfeststellungsbescheide zu erstellen. Davon betreffen rund 38.000 Hauptfeststellungsbescheide reine Pächterbetriebe (Einheitswert auf Grund der Förderungen der 1. Säule der AMA, Einheitswert auf Grund von Zuschlägen für Sonder- und Obstkulturen, die keine Dauerkulturen sind, z. B. Feldgemüse, Obstbau).
Die Eltern verpachten an den Sohn den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Der Sohn ist somit Bewirtschafter und erhält die AMA-Förderungen. Für das Jahr 2014 erhalten daher die Eltern als land- und forstwirtschaftliche Eigentümer und der Sohn als Bewirtschafter (Empfänger der AMA Förderung) einen eigenen Hauptfeststellungsbescheid.
3.2. Bescheiderstellung auf Grund der versendeten Erklärungen
Die ersten Hauptfeststellungsbescheide werden vom Finanzamt frühestens ab Oktober 2014 versendet.
Die Erstellung des Hauptfeststellungsbescheides durch das Finanzamt kann durch Prüfungen der Angaben der Erklärungen auch längere Zeit in Anspruch nehmen.
FinanzOnline-Nutzer erhalten den neuen Hauptfeststellungsbescheid in die Databox, alle anderen Bescheidempfänger papiermäßig postalisch zugestellt.