KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
2. Aufl. 2017
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§ 7 Rückforderung
Übersicht
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I. | Voraussetzungen der Rückforderung (Abs 1) | ||
II. | Ersatzpflicht Dritter und Partner (Abs 2) | ||
III. | Modalitäten und Modifikationen des Rückforderungsrechts (Abs 3) | ||
A. | Tod des Kindes | ||
B. | Aufrechnung | ||
C. | Zahlungserleichterungen | ||
IV. | Verjährung (Abs 4) | ||
V. | Verfahren |
I. Voraussetzungen der Rückforderung (Abs 1)
1
Anders als § 31 Abs 1 und 2 KBGG enthält das FamZeitbG keine konkreten Rückforderungstatbestände, sondern sieht die Rückforderung bei jedem unrechtmäßigen Leistungsbezug vor. Die in den EB (1110 BlgNR 25. GP, 2) erwähnte Ausnahme bei ungerechtfertigter Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Dienstgeber unmittelbar im Anschluss an das Bezugsende hat im Gesetzestext keinen Niederschlag gefunden, ist aber im Wege einer verfassungskonformen Interpretation anzunehmen.
2
Soweit der Wortlaut eine Rückforderung auch bei Vorliegen eines Behördenfehlers ohne Erkennenmüssen der Unrechtmäßigkeit des Bezugs durch den Leistungsempfänger vorsieht, ist er auch diesbezüglich verfassungskonform zu reduzieren (vgl ausf § 31 KBGG Rz 10b bis 10d und Sonntag, ASoK 2017, 2 [8]).
II. Ersatzpflicht Dritter und Partner (Abs 2)
3
Die Regelung entspricht § 31 Abs 3 und 3b KBGG, vgl daher dort Rz 14 ff.