Die land- und forstwirtschaftliche Hauptfeststellung 2014
1. Aufl. 2014
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In einem ersten Schritt müssen die Land- und Forstwirte, die zum Stichtag vorliegenden Verhältnisse des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens erklären. Es sind jene Verhältnisse maßgebend, wie sie am vorlagen (z. B. Eigentumsverhältnisse).
Im zweiten Schritt berechnet die Finanzbehörde die individuellen Einheitswerte auf Grundlage der neuen Kundmachungen bzw. Richtlinien und stellt den Hauptfeststellungsbescheid aus.
Ausnahme: Besitzer von kleinen land- und forstwirtschaftlichen Flächen (bis zu ca. 5 Hektar landwirtschaftliche Fläche, bis zu ca. 10 Hektar forstwirtschaftliche Fläche und bis zu 1000 m2 unproduktive Fläche) ohne Hofstelle müssen, sofern der Behörde alle Daten bekannt sind, keine Erklärungen ausfüllen und erhalten sofort einen Hauptfeststellungsbescheid zum Stichtag .
2.1. Erklärungsversand
2.1.1. Allgemeines
Die Umsetzung der Hauptfeststellung der Einheitswerte wird daher in zwei Etappen aufgeteilt.
Etappe 1
Beginnend mit werden vom Finanzamt den Land- und Forstwirten Fragebögen (= Erklärungen mit Beilagen) postalisch übermittelt.
FinanzOnline-Anwender erhalten ein Schreiben, indem mitgeteilt wird, dass die Erklärung und die notwendigen Beilagen online ausgefüllt werd...