Sonntag/Schober/Konezny

KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3584-2

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Sonntag/Schober/Konezny - KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz

§ 34 Besondere Umstände

Martin Sonntag

1

Die Regelung des Abs 1 ist an § 106 Abs 1 ASVG angelehnt.

2

Gesetzliche Vertreter von Minderjährigen sind gem § 167 ABGB die Eltern, wobei grds jeder Elternteil allein zur Vertretung berechtigt ist. Mündige Minderjährige sind zum Empfang des KBG berechtigt: Das KBG ist Einkommen aus eigenem Erwerb iSd § 170 Abs 2 ABGB gleichzustellen, auch wenn dem Anspruch – außer beim ea KBG – keine Erwerbstätigkeit zugrundeliegt. Auch die Regelung des § 106 Abs 1 Satz 2 ASVG (Empfangsberechtigung für Leistungen aus eigener Versicherung) spricht für dieses Ergebnis (so auch Ehmer ua, 241).

3

Bei psychischen Erkrankungen bzw geistigen Behinderungen kommen Sachwalter (§ 268 ABGB), nächste Angehörige (§ 284b ABGB) und Vorsorgebevollmächtigte (§ 284 f ABGB) als gesetzliche Vertreter in Betracht.

4

Abs 2 überträgt dem KVT eine Ermessensentscheidung (Ehmer ua, 242).

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