KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
2. Aufl. 2017
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§ 27 Entscheidung
Übersicht
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I. Fälle der Bescheidpflicht
1
Für den Fall der vollständigen Stattgebung eines Leistungsantrags sieht Abs 1 - ebenso wie die Vorgängerbestimmung des § 36 KGG - bloß die Ausstellung einer formlosen Mitteilung vor. Eine (unbedingte) Bescheidpflicht besteht gem Abs 3 nur bei für den Antragsteller oder Leistungsbezieher zumind teilw negativen Entscheidungen. Die Regelung der bedingten Bescheidpflicht hins Leistungen der KV in § 367 Abs 1 Z 2 ASVG ist nicht anzuwenden, weil § 27 insoweit anderes iSd § 25a bestimmt.
2
In ausdehnender Interpretation ist auch bei einer Einstellung bzw Neubemessung gem § 30 Abs 1 ohne gleichzeitige Rückforderung von einer Verpflichtung zur Bescheiderlassung auszugehen (Ehmer ua, 215).
II. Entscheidungsfrist
3
§ 27 enthält keine Regelung, binnen welcher Frist über einen Leistungsantrag nach § 26 zu entscheiden ist. § 368 Abs 1 ASVG (auf den § 25a verweist), der für Anträge auf Leistungen der KV eine zweiwöchige Entscheidungsfrist vorsieht, ist nicht anwendbar, weil er auch nicht für die gem § 367 Abs 1 ASVG vorerst zu ergehende formlose Verständigung über Leistungsanträge in der KV und auch nicht für die B...