KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
2. Aufl. 2017
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§ 24d Sonderleistungen
Übersicht
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I. | Sonderleistung auf Antrag (Abs 1) | 2-6 |
II. | Vorläufige Leistung während des Sozialgerichtsverfahrens (Abs 2) |
1
Zur Verweisungsnorm des Abs 1 Satz 1 vgl § 24 Rz 2.
Zu Abs 1 vorletzter Satz vgl § 24 Rz 7.
Zu Abs 1 letzter Satz vgl § 24 Rz 3.
I. Sonderleistung auf Antrag (Abs 1)
2
Stellt sich nach der Antragstellung auf ea KBG heraus, dass die Voraussetzung des § 24 Abs 1 Z 2 nicht erfüllt ist, hat der Leistungswerber die Möglichkeit, das Fehlen der Zusatzerfordernisse anzuerkennen und die Sonderleistung des ea KBG von 33,88 € täglich zu beantragen. Der vor BGBl I 2016/53 vorgesehene Umstieg auf die Pauschalvariante 12+2 ist nunmehr nicht mehr möglich.
3
Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn sich herausstellt, dass eine Berechnung nach den maßgeblichen Einkünften (§ 24 Abs 1 Z 5) eine Höhe des KBG unter 33,88 € täglich ergibt.
4
Dieses KBG wird als Einkommensersatzvariante ausbezahlt, sodass alle darin anknüpfenden Regelungen wie zB die geringere Zuverdienstgrenze (§ 24 Abs 1 Z 3) und der fehlende Mehrlingszuschlag (§ 24e Satz 1) gelten.
5, 6
entfallen
II. Vorläufige Leistung während des Sozialgerichts- verfahrens (Abs 2)
7
Durch die Novelle BGBl I 2013/117 wurde die ...