KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
2. Aufl. 2017
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§ 24a Höhe
Übersicht
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I. | Überblick | |||
II. | Mindest- und Höchstgrenze, Reduktion (Abs 2 und 4) | |||
III. | Maßgebliche Einkünfte (Abs 3) | |||
IV. | Unionsrecht | |||
A. | Tatsächlicher Bezug ausländischen Wochengelds (Abs 1 Z 1) | |||
B. | Fiktives Wochengeld (Abs 1 Z 2 bis 4) | |||
1. | Vorliegen in- und ausländischer Zeiten im Beobachtungszeitraum | |||
2. | Vorliegen nur ausländischer Zeiten im Beobachtungszeitraum | |||
C. | Maßgebliche Einkünfte (Abs 1 Z 5, Abs 3) | |||
1. | Vorliegen in- und ausländischer Zeiten im Beobachtungszeitraum | |||
2. | Vorliegen nur ausländischer Zeiten im Beobachtungszeitraum |
I. Überblick
1
Die Höhe des Tagesbetrages wird je nach Fallgruppe (Abs 1 Z 1 bis 5) anhand des Wochengeldes/Monatsbezuges/Arbeitsverdienstes oder auf Basis der Einkünfte, die im letzten Kalenderjahr vor der Geburt erzielt wurden, in dem kein KBG bezogen wurde, max jedoch in dem der Geburt drittvorangegangenen Kalenderjahr (Abs 3) berechnet (340 BlgNR 24. GP, 17).
2
Die erste Fallgruppe (Z 1) erfasst Mütter mit Anspruch auf Wochengeld (Unselbständige, Selbständige, Landwirtinnen, Gewerbetreibende, Vertragsbedienstete), die zweite Fallgruppe (Z 2) umfasst Beamtinnen, die dritte Gruppe (Z 3) betrifft erwerbstätige Väter und die vierte Fallgruppe (Z 4) männ...