KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
2. Aufl. 2017
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§ 8 Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte
Übersicht
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I. | Grundsatz und Bestimmung im Überblick | ||
II. | Definition der maßgeblichen Einkünfte | ||
III. | Ermittlung der maßgeblichen Einkünfte im Überblick | ||
IV. | Ermittlung der maßgeblichen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | ||
A. | Ausnahme der sonstigen Bezüge gem § 67 EStG | ||
B. | Methode der Ermittlung | ||
V. | Ermittlung der maßgeblichen Einkünfte aus den betrieblichen Einkünften |
I. Grundsatz und Bestimmung im Überblick
1
Gemäß § 2 Abs 1 Z 3 hat ein Elternteil Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für sein Kind, sofern der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte des Elternteils im Kalenderjahr den Grenzbetrag nicht übersteigt. § 8 regelt, welche Einkünfte als maßgebliche Einkünfte heranzuziehen sind und wie diese zu ermitteln sind (statt vieler 10 ObS 27/14i). Für die Ermittlung der maßgeblichen Einkünfte ist zwischen den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit (geregelt in § 8 Abs 1 Z 1) und den betrieblichen Einkünften (geregelt in § 8 Abs 1 Z 2) zu unterscheiden.
II. Definition der maßgeblichen Einkünfte
2
§ 8 definiert den Inhalt der „maßgeblichen Einkünfte“ durch einen grundsätzlichen Verweis auf die im EStG angeführten Einkunftsarten. Maßgebliche Einkünfte si...