KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
2. Aufl. 2017
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§ 5b Partnerschaftsbonus
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Mit dem Partnerschaftsbonus soll der Anreiz der partnerschaftlichen Aufteilung des KBG-Bezugs (gesetzlich) noch mehr verstärkt werden. Eltern werden für einen (jeweils) gleich langen Leistungsbezug, der jeweils zumindest 182 Tage andauern muss, mit 500 € belohnt, wobei eine annähernd gleiche Aufteilung (60:40 %) ausreicht (vgl 1110 BlgNR 21. GP, 8). Der Bonus steht jenem Elternteil zu, der den Bezug länger konsumiert. Eine spätere Antragstellung ist möglich, wobei eine Frist von 182 Tagen (Mindestbezugsdauer) einzuhalten ist, weil sonst das Aufteilungsverhältnis außerhalb der normierten Bandbreite liegt. Konsequenz wäre, dass der Bonus zurückzuzahlen ist.