KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
1. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 36
1
Die Bestimmung regelt die Datenermittlung, -verarbeitung und -übermittlung durch die KVT. Zur Datenverarbeitung durch die VT im Bereich des ASVG vgl ausf Souhrada in Sonntag, ASVG § 460e Rz 1 ff).