KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
1. Aufl. 2016
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§ 28 Krankenversicherung der Leistungsbezieher
Übersicht
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I. | Krankenversicherung und KBG-Bezug | 1-6 | |
II. | Unfallversicherung und KBG-Bezug | 7 | |
III. | Pensionsversicherung und Kindererziehung | 8 | |
IV. | Unionsrecht | ||
A. | Krankenversicherung | 9, 10 | |
B. | Pensionsversicherung | 11 |
I. Krankenversicherung und KBG-Bezug
1
Die Norm sieht eine Ex-lege-Versicherung der Leistungsbezieher vor (vgl korrespondierend § 8 Abs 1 Z 1 lit f ASVG und die Parallelbestimmungen in den anderen SV-Gesetzen), ohne dass es einer Antragstellung bedürfte (Ehmer ua, 218). Ausgenommen sind nur die Angehörigen einer Krankenfürsorgeeinrichtung nach § 2 Abs 1 Z 2 B-KUVG, weil diesen im Erkrankungsfall auch wd des KBG-Bezugs eine soziale Absicherung zusteht (Ehmer ua, 219).
2
Abs 1 legt den zuständigen KVT fest. Nur bei mehrfacher KV (vgl § 128 ASVG) besteht gem Abs 2 ein Wahlrecht des Antragstellers. Die Zuständigkeit bleibt gem Abs 3 wd des gesamten Bezugszeitraums aufrecht, es sei denn, es findet ein Bezugswechsel nach § 5 statt.
3
Die zuständigen KVT ergeben sich aus den § 23, 26 und 30 ASVG, 15 GSVG, 13 BSVG und 9 B-KUVG.
4
Eine Versicherung iSd Abs 1 Z 2 kann sich aus einer Vollversicherung nach § 4 ASVG, einer Teilversicherung nach § 7 Z 1 oder 8 Abs 1 Z 1 ASVG oder 40 AlVG, einer Mitversicherung nach § 123 ASVG und den einschlägigen Parallelbestimmungen ergeben.
5
Die Versicherung...