KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
1. Aufl. 2016
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§ 24b Anspruchsdauer
1
Die Anspruchsdauer des ea KBG entspricht jener bei der Kurzleistung des § 5c beim pauschalen KBG.
2
Für den abwechselnden Bezug und das Ende des Anspruchs gelten die Regeln des § 5 Abs 3 bis 6 (§ 24d Abs 1 Satz 1); vgl daher näher § 5 Rz 1 und 11. Ruht das KBG (§ 6) oder wird auf das KBG verzichtet (§§ 2 Abs 5, 5 Abs 6), so liegt in dieser Zeit kein tatsächl Bezug vor, sodass keine Verlängerung um diese Zeiträume erfolgen soll (340 BlgNR 24. GP, 19).
3
Kommt es wegen einer Frühgeburt nach der Geburt zu einem längeren Ruhen des KBG wg Wochengeldbezugs (§ 6 Abs 1), so führt dies nicht zu einer Verlängerung der Anspruchsdauer. Diese Regelung begegnet keinen verfassungsrechtl Bedenken (10 ObS 39/13b).