KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
1. Aufl. 2016
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§ 14 Dauer
1
Die Mindestbezugsdauer beträgt zwei Monate (vgl § 5 Abs 4), die Höchstdauer insgesamt (von beiden Elternteilen gemeinsam) zwölf Monate (§ 14).
Zu beachten ist, dass Anspruchsvoraussetzung ein Anspruch auf Auszahlung des (pauschalen) KBG ist. Fällt die Anspruchsberechtigung nach § 2 weg, entfällt der Anspruch auf Auszahlung und somit auch jener auf die Beihilfe.
2
Wird auf das KBG gem § 2 Abs 5 verzichtet, so endet gem § 5 Abs 6 der Anspruch und damit auch jener auf die Beihilfe (Ehmer ua, 166).
Ein Verzicht oder eine Unterbrechung des Bezugs verlängern aber nicht die Bezugsdauer der Beihilfe.