KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
1. Aufl. 2016
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§ 8 Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte
Übersicht
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I. | Grundsatz und Bestimmung im Überblick | 1 | |
II. | Definition der maßgeblichen Einkünfte | 2-8 | |
III. | Ermittlung der maßgeblichen Einkünfte im Überblick | 9 | |
IV. | Ermittlung der maßgeblichen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | 10-13 | |
A. | Ausnahme der sonstigen Bezüge gem § 67 EStG | 14, 15 | |
B. | Methode der Ermittlung | 16-20 | |
V. | Ermittlung der maßgeblichen Einkünfte aus den betrieblichen Einkünften | 21-32 |
I. Grundsatz und Bestimmung im Überblick
1
Gemäß § 2 Abs 1 Z 3 hat ein Elternteil Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für sein Kind, sofern der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte des Elternteils im Kalenderjahr den Grenzbetrag nicht übersteigt. § 8 regelt, welche Einkünfte als maßgebliche Einkünfte heranzuziehen sind und wie diese zu ermitteln sind (statt vieler 10 ObS 27/14i). Für die Ermittlung der maßgeblichen Einkünfte ist zwischen den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit (geregelt in § 8 Abs 1 Z 1) und den betrieblichen Einkünften (geregelt in § 8 Abs 1 Z 2) zu unterscheiden.
II. Definition der maßgeblichen Einkünfte
2
§ 8 definiert den Inhalt der „maßgeblichen Einkünfte“ durch einen grundsätzlichen Verweis auf die im EStG angeführten Einkunftsarten. Maßgebliche Eink...