Immobilienvermietung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
1. Aufl. 2013
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Vorwort
S. 1Im Wirtschaftsleben ist der Einsatz einer Kapitalgesellschaft als Träger einer unternehmerischen Tätigkeit aus einer Vielzahl von Gründen üblich. Kapitalgesellschaften, insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung, werden dabei von „Ein-Mann-Unternehmen“ bis hin zu großen Gesellschaften verwendet.
Aufgrund des Trennungsprinzips ist es dabei zulässig, auch Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter einzugehen. Dies gilt auch für das Verhältnis von Privatstiftungen zum Stifter oder Begünstigten.
In der Praxis kommt es freilich aus verschiedenen Gründen vor, dass Kapitalgesellschaften eine Wohnimmobilie errichten und diese an den Gesellschafter vermieten.
Aus steuerlicher Sicht kann darin ein Vorteil im Ertragsteuerrecht erblickt werden, wenn nämlich die Gesellschaft vorhandene Mittel nicht kapitalertragsteuerpflichtig ausschütten muss, sondern ohne eine derartige Vorbelastung investieren kann. Ein weiterer Vorteil ist bei der Umsatzsteuer gegeben. Ist die Gesellschaft unternehmerisch tätig, so hat sie aus der Anfangsinvestition den Vorsteuerabzug, muss aber auf die zu zahlenden Miete Umsatzsteuer aufschlagen.
Die Finanzverwaltung ist derartigen Vert...