KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
1. Aufl. 2016
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§ 3 Höhe
1
Der monatliche Auszahlungsbetrag ist abhängig von der Anzahl der Tage des jeweiligen Kalendermonats (620 BlgNR 21. GP, 61).
2
Das Gesetz sieht keine Anpassung der Höhe des KBG an die Inflation vor. Der Betrag ist seit der Stammfassung nicht erhöht worden.
3
Bei Nichtdurchführung bzw Nichtnachweis der in § 7 Abs 2 vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen wird das KBG ab dem 25. Lebensmonat halbiert. Ausnahmen sind in § 7 Abs 4 geregelt.
4
Zum Zuschlag für Mehrlingsgeburten vgl § 3a, zur Höhe der Kurzleistungen vgl § 5a Abs 1, § 5b Abs 1 und § 5c Abs 1, zur Höhe des einkommensabhängigen KBG vgl § 24a.