SWK-Spezial Einkommensteuer 2020
1. Aufl. 2020
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S. 108Homeoffice als Betriebsstätte
Christine Stauber/Claudia Sonnleitner
1. Einführung
In einer flexiblen Arbeitswelt erbringen Mitarbeiter immer öfter ihre Arbeit von zu Hause aus. Befindet sich der Arbeitgeber im Ausland und der Wohnort des Dienstnehmers im Inland, stellt sich die Frage, ob das Homeoffice des Dienstnehmers eine Betriebsstätte im Inland begründen kann. Dies kann für Steuerausländer erhebliche Nachteile mit sich bringen, wie bspw zusätzlichen Administrationsaufwand, erhebliche Steuerbelastungen und Unsicherheiten in der Gewinnabgrenzung zwischen den Staaten mit dem Risiko einer Doppelbesteuerung oder eines aufwändigen Entlastungsverfahrens.
Legaldefinitionen für die Begriffe „Homeoffice“, „Teleworking“ oder „mobiles Arbeiten“ gibt es bislang nicht. Anzumerken ist daher auch, dass es zu steuerrechtlichen Implikationen dieser Themen keine positivrechtlichen Regelungen gibt und sich sowohl der BFG als auch VwGH nur sehr eingeschränkt mit speziellen Detailfragen auseinandergesetzt haben.
In der EAS 3415 vom beschäftigt sich das BMF aktuell mit der Frage, ob die Tätigkeit eines inländischen Arbeitnehmers im Homeoffice für den deutschen Arbeitgeber zu einer Betriebsstätt...