SWK-Spezial Einkommensteuer 2020
1. Aufl. 2020
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S. 90Wenn die Scheidung ins Haus steht – steuerliche Aspekte der Aufteilung von Immobilienvermögen
Manfred Guzy/Marie Christine Lumper
1. Einleitung
Die Gesamtscheidungsrate lag im Jahr 2018 bei rd 41 % (vgl dazu 26,5 % im Jahr 1981). Umfasst das aufzuteilende Vermögen wesentliche Aktiva, kann die Trennung für die Beteiligten auch in wirtschaftlicher Hinsicht kompliziert werden. Nicht selten folgt auf eine Scheidung ein Immobilienverkauf, aber auch die Vermögensumschichtung (ua von Immobilien) zwischen den Ehegatten kann zu wesentlichen steuerlichen und damit auch finanziellen Belastungen führen.
Der vorliegende Beitrag greift die ertragsteuerlichen Besonderheiten in diesem Zusammenhang auf, wobei einführend auch auf die einschlägigen zivilrechtlichen Bestimmungen eingegangen werden soll. Gem § 81 ff EheG können Immobilien sowohl zum Aufteilungsvermögen als auch zu jenem Vermögen, das nicht der Aufteilung gem § 81 EheG unterliegt, zählen. Je nachdem, in welche Kategorie das Immobilienvermögen eingeordnet wird, knüpfen sich daran unterschiedliche ertragsteuerliche Konsequenzen. Zentrale Frage ist in diesem Zusammenhang, unter welchen Voraussetzungen der Tauschgrundsatz nicht zur Anwendung kommt und dementspreche...