SWK-Spezial Einkommensteuer 2020
1. Aufl. 2020
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S. 62Fallbeispiele zur Zuschreibungspflicht gem § 6 Z 13 idF StRefG 2020
Michaela Christiner/Stefanie Schinnerl/Karl Stückler
1. Einleitung und Problemstellung
Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ist ein Vermögensgegenstand gem § 204 Abs 2 UGB außerplanmäßig auf den niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben; für Finanzanlagen besteht bei vorübergehender Wertminderung ein Abschreibungswahlrecht. Wenn in einem späteren Geschäftsjahr die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung wegfallen, ist der Vermögensgegenstand gem § 208 Abs 1 UGB maximal bis zur Höhe der seinerzeitigen Anschaffungskosten ergebniswirksam zuzuschreiben. Steuerrechtlich knüpft § 6 Z 13 EStG idF vor StRefG 2020 an die unternehmensrechtliche Zuschreibungspflicht an. Daher ist ein in einem vorangegangenen Wirtschaftsjahr außerplanmäßig abgeschriebenes Anlagegut bei einer Werterholung gewinnwirksam zuzuschreiben. Dabei kommt es nach der Judikatur des VwGH auf den Entfall der Gründe, die für die seinerzeitige außerplanmäßige Abschreibung ursächlich waren, nicht an; entscheidend ist der Eintritt der Werterholung.
Nach herrschender Ansicht im Schrifttum sowie nach der Rechtsprechung des VwGH gelten die unternehmensrechtlichen Anschaffungskosten stets als Ober...