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Hirschler/Kanduth-Kristen/Zinnöcker

SWK-Spezial Einkommensteuer 2020

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3566-8

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Dokumentvorschau
SWK-Spezial Einkommensteuer 2020 (1. Auflage)

S. 51Geringwertige Wirtschaftsgüter: Überblick und Zweifelsfragen

Sabine Kanduth-Kristen/Andreas Kampitsch/Ernst Komarek

1. Überblick und Rechtsentwicklung

1.1. Norminhalt

§ 13 EStG regelt die Sofortabschreibung von abnutzbaren Anlagegütern. Unter folgenden Voraussetzungen dürfen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ungeachtet der in § 7 EStG geregelten Verteilungsregelung in Form der Absetzung für Abnutzung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung (bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich iSd § 4 Abs 1 EStG und § 5 Abs 1 EStG) oder im Jahr der Verausgabung (bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung iSd § 4 Abs 3 EStG) sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden, auch wenn deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ein Jahr überschreitet:

  • Es handelt sich um ein abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Nicht erfasst sind daher nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter wie Grund und Boden, Bilder, Antiquitäten uÄ.

  • Das Wirtschaftsgut geht durch Anschaffung oder Herstellung dem Betriebsvermögen zu. Zur Einlage s Punkt 2.1.

  • Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Anlagegut übersteigen 400 nicht. Durch das Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020) wird diese Grenze auf 800 € angehoben.

SWK-Spezial Einkommensteuer 2020

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