SWK-Spezial Einkommensteuer 2020
1. Aufl. 2020
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S. 19Pauschalierungen – Darstellung der neuen Pauschalierung gem § 17 Abs 3a EStG
Christine Stauber/Theresa Hager
1. Ausweitung des Betriebsausgabenpauschales für Kleinunternehmer
Für Gewerbetreibende und Selbständige bestand bereits bisher die Möglichkeit, ihre Betriebsausgaben in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Umsatzes zu ermitteln (Ausgaben- oder Teilpauschalierung). Dabei werden die Betriebseinnahmen voll erfasst, die Ausgaben können hingegen im Rahmen einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung pauschal nach Durchschnittssätzen ermittelt werden (sog Basispauschalierung Einkommensteuer, geregelt in § 17 Abs 1 bis 3 EStG). Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wurde eine zusätzliche Möglichkeit der Pauschalierung für Kleinunternehmer eingeführt (§ 17 Abs 3a EStG).
Da Betriebsausgaben nicht einzeln aufzuzeichnen sind, kann die Pauschalierung für Unternehmer enorme Erleichterungen im Bereich der Aufzeichnungspflichten mit sich bringen und Deklarationskosten vermindern. Bestehenden Kleinunternehmern ist zu empfehlen, ihre derzeitige Gewinnermittlungsart zu überprüfen und zu optimieren. Neue Unternehmen sind aufgefordert, die Art der Gewinnermittlung in ihre Planungen mit einzubeziehen und die optimale Methode für ihren Betrieb bzw ihre unternehmeris...