SWK Spezial Einkommensteuer 2019
1. Aufl. 2019
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S. 220Hinzurechnungsbesteuerung und Methodenwechsel gem § 10a KStG
Pavel Knesl/Martin Hloben
1. Einführung
Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) wurden neben den Vorgaben des Regierungsprogramms auch die Art 7 und 8 der Anti-BEPS-Richtlinie betreffend die Hinzurechnungsbesteuerung im österreichischen Steuerrecht implementiert.
Die unionsrechtlichen Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung basieren auf dem Punkt 3 des Aktionsplanes der OECD gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (engl Base Erosion and Profit Shifting, „BEPS“) und dem anschließend in 2015 veröffentlichten Bericht zu „Controlled Foreign Company Rules (CFC Rules)“ der OECD.
„CFC Rules“ haben zum Ziel, der Verlagerung von Passiveinkünften auf ausländische (Tochter-)Gesellschaften in Niedrigsteuerländer entgegenzuwirken, indem diese Passiveinkünfte der inländischen beherrschenden (Mutter-)Körperschaft steuerlich hinzugerechnet und bei dieser somit der österreichischen Besteuerung unterworfen werden.
Die Umsetzung der Art 7 und 8 der Anti-BEPS-Richtlinie in das österreichische Körperschaftsteuergesetz erfolgte im mit dem JStG 2018 neu geschaffenen § 10a KStG 1988, der in § 10a Abs 1 bis 5 KStG die Hinzurechnungsbesteuerung regelt und gem § 26c Z 68 KStG idF JStG 2018 mit in...