SWK Spezial Einkommensteuer 2019
1. Aufl. 2019
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S. 53Die Bilanzberichtigung bei Mitunternehmerschaften
Karl Stückler
Eine Bilanz ist gemäß § 4 Abs 2 Z 2 EStG zu berichtigen, wenn sie nicht den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung oder den zwingenden Vorschriften des EStG entspricht. Bleibt die Fehlerberichtigung im Fehlerjahr nur aufgrund der bereits eingetretenen Verjährung ohne steuerrechtliche Wirkung, kommt für periodenübergreifende Fehler, die sich noch steuerrechtlich auswirken können, der Ansatz eines außerbilanziellen Zu- oder Abschlags zum Gewinn im ersten nicht verjährten Jahr in Betracht. Obzwar die Bilanzberichtigung rechtsformneutral ausgestaltet ist, ergeben sich bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) aufgrund der zweistufigen Ermittlung des Gewinns und der verfahrensrechtlichen Besonderheiten im Feststellungsverfahren gemäß § 188 BAO Zweifelsfragen. Einige praktische Fragestellungen werden in diesem Beitrag erläutert.
1. Einleitung
Der durch bilanziellen Betriebsvermögensvergleich ermittelte Gewinn (§ 4 Abs 1 EStG oder § 5 Abs 1 EStG) ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Das Betriebsvermögen ist in einer Vermögensüb...