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Rosenkranz/Kahl (Hrsg)

AVG I Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

Praxiskommentar

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4600-8

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Dokumentvorschau
Rosenkranz/Kahl (Hrsg) - AVG I Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

§ 22

Sigmund Rosenkranz

Materialien

BGBl 1991/51 (WV).

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentierung
A.
Allgemeines zu den Zustellarten
1.
Wahl der Zustellart
1
2.
Zustellarten
2
B.
Zustellverfügung
37
C.
Zustellnachweis
810
D.
Zustellung zu eigenen Handen
1117
E.
Zustellung ohne Zustellnachweis
1820
II.
Judikatur
A.
Allgemeines – Ersatzempfänger
E1E13a
B.
Zustellnachweis
E14E30a
C.
Zustellung mit Zustellnachweis
E31E34b
D.
Zustellung zu eigenen Handen
E35E50
E.
Zustellung ohne Zustellnachweis
E51E70b

I. Kommentierung

A. Allgemeines zu den Zustellarten

1. Wahl der Zustellart

1

§ 22 AVG stellt klar, dass die Wahl der Zustellart (mit oder ohne Zustellnachweis bzw zu eigenen Handen), die überdies auch nicht vom ZustG geregelt wird, der Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen überlassen bleibt, sofern die Gesetze keine diesbezüglich besonderen Vorschriften enthalten (s hiezu die Erl zum ZustG RV 162 BlgNR 15. GP, 12; krit Hengstschläger/Leeb AVG § 22 Rz 2; Stand , rdb.at, mwN).

Entsprechende Vorgaben der Zustellung mit Zustellnachweis ergeben sich jedoch zB aus § 65 AbgEO, § 102 BAO, § 43 EisbEG, § 200a FinStrG, oder § 8 ZDG (zur Zustellung zu eigenen Handen s sogleich unten). Ebenso ist gesetzlich oftmals ausdrücklich eine Zustellung ohne Zustellnachweis angeordnet (so beispielsweise i...

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