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Rosenkranz/Kahl (Hrsg)

AVG I Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

Praxiskommentar

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4600-8

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Dokumentvorschau
Rosenkranz/Kahl (Hrsg) - AVG I Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

§ 79

Sigmund Rosenkranz/Arno Kahl

Materialien

BGBl 1991/51 (WV).

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentierung
15
II.
Judikatur
E1E5

I. Kommentierung

1

Zu den § 76, 77 und 78 AVG s die Kommentierungen zu diesen Bestimmungen.

1a

Die Regelung des § 79 AVG richtet sich an die Behörde, die nicht bereits während der Vorschreibung der Leistungen nach den § 76 bis 78 AVG, sondern erst bei deren Einhebung zu beachten hat, dass der notwendige Unterhalt nicht gefährdet wird (s dazu E5). Dabei ist der Behörde nach der Judikatur des VwGH kein Ermessen eingeräumt (vgl E1).

2

§ 79 AVG ist ein Aspekt der Verfahrenshilfe, die allerdings nicht generell im Verwaltungsverfahren eingeführt werden sollte (s dazu ; zur historischen Entwicklung und näher zu § 79 AVG vgl Hengstschläger/Leeb AVG § 79 Rz 1 f; Stand , rdb.at, mwN).

Zu den Verfahrenshilferegelungen im VwGVG vgl zB dazu Fuchs in Bumberger/Lampert/Larcher/Weber (Hrsg), VwGVG (2019) § 8a bzw...

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