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Rosenkranz/Kahl (Hrsg)

AVG I Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

Praxiskommentar

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4600-8

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Dokumentvorschau
Rosenkranz/Kahl (Hrsg) - AVG I Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

§ 72

Sigmund Rosenkranz

Materialien

BGBl 1991/51 (WV); BGBl 2013/33 (RV 2009 AB 2112 24. GP).

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentierung
A.
Wirkung einer Wiedereinsetzung
1, 2
B.
Keine Verlängerung der Rechtsmittelfrist
3
C.
Instanzenzug
4
II.
Judikatur
E1E30a

I. Kommentierung

A. Wirkung einer Wiedereinsetzung

1

Wird die Wiedereinsetzung bewilligt, bewirkt die damit verbundene Rückwirkung, dass einerseits sämtliche nach der Versäumung erfolgten Prozesshandlungen als nicht gesetzt gelten, andererseits aber auch zwischenzeitig erlassene Bescheide (auch einer zweiten Instanz zB in Gemeinden) außer Kraft treten.

Diese Wirkung muss nicht gesondert verfügt werden.

Vgl weiters § 15 DVG. Mit dieser Bestimmung wird § 14 DVG als sinngemäß anwendbar erklärt, wes...

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