AVG I Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 4
Materialien
BGBl 1991/51 (WV).
Literatur
Hengstschläger, Zuständigkeitskonkurrenzen, in FS Stolzlechner (2013) 243; Thienel, „One-stop-shop“ und Zuständigkeitskonkurrenzen, wbl 2002, 249.
Übersicht der Kommentierung
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I. Kommentierung
1
§ 4 AVG behandelt Zuständigkeitskumulationen, Zuständigkeitshäufungen bzw Zuständigkeitskonkurrenzen. Darunter versteht man, wenn bei Vorliegen gleicher sachlicher auch die örtliche Zuständigkeit mehrerer Behörden zur Entscheidung in derselben Sache besteht. Dieselbe Sache liegt vor, wenn auf denselben Sachverhalt dieselben Rechtsnormen anzuwenden sind. Daher besteht keine Zuständigkeitskonkurrenz, wenn iSd Kumulationsprinzips für ein Vorhaben mehrere Bewilligungen einzuholen sind.
2
§ 4 AVG bietet nicht für alle denkbaren Zuständigkeitskonkurrenzen eine Lösung. So muss zu der Voraussetzung, dass mehrere Behörden sowohl sachlich als auch örtlich zuständig sind, der Umstand hinzutreten, dass für die um die Zuständigkeit konkurrierenden Behörden das AVG einschlägig ist. Vor allem dann, wenn die Behörden verschiedenen Vollzugsbereichen zuzuzählen sind, wie dies zB bei zwei LReg (Art 11 B-VG) der Fall wäre, läuft § 4 AVG ins Leere. Zudem nimmt § 4 Abs 1 AVG nicht auch auf § ...