EU-Immobilienrecht
2. Aufl. 2022
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S. 866. Assoziierungsabkommen EU-Ukraine vom (ABl L 161)
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits ist ein sogenanntes gemischtes Übereinkommen, da es sowohl Angelegenheiten regelt, die in die Kompetenz der EU fallen, als auch solche, die in die Kompetenz der Mitgliedstaaten fallen.
Das Assoziierungsabkommen entspricht sowohl den grundsätzlichen Interessen der EU als auch denen der Republik Österreich. Das Europäische Parlament hat am seine Zustimmung zum Abschluss des Abkommens erteilt.
Das Assoziierungsabkommen ist das wichtigste Instrument für die Annäherung zwischen der Ukraine und der EU. Es fördert tiefere politische Bindungen, stärkere wirtschaftliche Verflechtungen und die Achtung gemeinsamer Werte. Die vertiefte und umfassende Freihandelszone bildet den wirtschaftlichen Teil des Abkommens. Sie bietet der Ukraine einen Rahmen für die Modernisierung ihrer Wirtschaft und Handelsbeziehungen. Das Assoziierungsabkommen ist am in Kraft getreten.
Die Verhandlungen über dieses umfassende und ehrgeizige Abkommen zwischen d...