EU-Immobilienrecht
2. Aufl. 2022
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S. 11. Einleitung
Mit dem Vertrag von Lissabon vom , in Kraft seit , wurde das Nebeneinander von EU und EG beendet. Seither gibt es nur noch die Europäische Union mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr rechtliches Fundament bilden drei Verträge, die weiterhin nebeneinander bestehen. Diese sind der Vertrag über die Europäische Union (EUV) und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV); daneben gibt es weiterhin der Euratom-Vertrag. Ergänzt wurden die neuen Verträge durch zahlreiche Protokolle und Erklärungen. Alle drei Verträge sind rechtlich gleichrangig. Das Unionsrecht ersetzt das bisherige Gemeinschaftsrecht. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die Europäische Union um neue Ziele – wie kulturelle Vielfalt und soziale Marktwirtschaft – ergänzt, verbunden mit weiteren Tätigkeitsbereichen wie etwa Tourismus, Katastrophenschutz und Energieversorgung. Gestärkt wurden auch die Befugnisse des Europäischen Parlaments als Mitgesetzgeber mit dem Rat sowie die Rolle der nationalen Parlamente. Diese können bei einem Rechtsschutzverfahren der EU dann eingreifen, wenn ein bestimmtes Problem besser auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten geregelt ...