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S. 916. Assoziierungsabkommen EU-Ukraine vom (ABl L 161)
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits ist ein sogenanntes gemischtes Übereinkommen, da es sowohl Angelegenheiten regelt, die in die Kompetenz der EU fallen, als auch solche, die in die Kompetenz der Mitgliedstaaten fallen.
Das Assoziierungsabkommen entspricht sowohl den grundsätzlichen Interessen der EU als auch denen der Republik Österreich. Das Europäische Parlament hat am seine Zustimmung zum Abschluss des Abkommens erteilt.
Die Verhandlungen über dieses umfassende und ehrgeizige Abkommen zwischen der EU und der Ukraine wurden 2007 eröffnet. Am haben die EU und die Ukraine das Assoziierungsabkommen mit Ausnahme des Handelsteils paraphiert. Der Handelsteil wurde am paraphiert. Die Unterzeichnung der politischen Teile des Abkommens fand am , die der restlichen Teile am statt.
Die allgemeinen Ziele der Assoziation konzentrieren sich auf die Förderung der schrittweisen Annäherung zwischen den Vertragsparteien auf der Grundlage...