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S. VVorwort
Unionsrecht bzw Europarecht ist das vom EU-Gesetzgeber erzeugte Recht und dazu gehört der von den Mitgliedstaaten vorgegebene primärrechtliche Rahmen der EU, ebenso wie das Sekundärrecht, weiters internationale Abkommen der EU, Kernbereiche der UN-Charta und die EMRK, sowie die Grundsätze des Völkerrechts. Die Rechtsordnung der Union enthält keine Vorschriften, die den Erwerb und die Nutzung von Immobilien umfassend und systematisch regeln. Für diese „Querschnittsmaterie“ finden sich jedoch im Primär- und Sekundärrecht der EU zahlreiche relevante Bestimmungen, welche die Rechtssetzungs- und Vollzugsorgane der Mitgliedstaaten binden. All diese Bestimmungen sollen die im Europarecht garantierten Freiheiten verwirklichen.
In den Mitgliedstaaten ist Immobilienrecht vielseitig geregelt und umfasst unterschiedliche Bereiche wie Vertrags- und Grundbuchsrecht, Meldewesen und Steuerrecht, Grundverkehr, Baurecht und Raumplanung. Diese innerstaatlichen Vorschriften müssen dem EU-Recht entsprechen und gegebenenfalls angepasst werden. Dabei gilt der Grundsatz vom Vorrang des unmittelbar anwendbaren Unionsrechts gegenüber dem Recht der Mitgliedstaaten. Nach dem Prinzip der „unionsrechtskonform...