Steuern kompakt 2016
1. Aufl. 2016
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S. 141. Grundbegriffe der Steuern
Begriffsklärung
Die folgende Begriffsklärung dient als Ausgangspunkt für die nachfolgenden Erläuterungen der Steuerarten und der betriebswirtschaftlichen Konsequenzen der Besteuerung. Überdies soll die Kenntnis der Grundbegriffe des Steuerrechts und der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre die Anwendung der Steuergesetze erleichtern.
1.1. Abgaben
Abgaben
Abgaben wird als Oberbegriff für alle Geldleistungen verwendet, die von Gebietskörperschaften kraft öffentlichen Rechts zur Erzielung von Einnahmen auferlegt werden. Innerhalb der Abgaben wird zwischen Steuern, Beiträgen und Gebühren unterschieden.
1.1.1. Abgabenarten
1.1.1.1. Steuern
Steuern
Steuern sind Geldleistungen an Gebietskörperschaften, denen eine unmittelbare Gegenleistung nicht gegenübersteht (zB Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer). Die Steuerpflicht entsteht somit unabhängig von der Nutzung öffentlicher Leistungen aufgrund der Verwirklichung des Steuertatbestandes.
1.1.1.2. Beiträge
Beiträge
Beiträge sind Geldleistungen, die demjenigen auferlegt werden, der an der Errichtung oder Erhaltung einer öffentlichen Einrichtung ein besonderes Interesse hat (zB Anliegerbeiträge für die Straßenerri...