Nikolaus Arnold

Stiftungshandbuch 2013

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2068-8

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Stiftungshandbuch 2013 (2. Auflage)

S. 323

22.1 Allgemeines

22/1

Bereits vor Jahren wurde von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein erkannt, dass die vor 50 Jahren gesetzten steuerlichen Normen an die sozial- und wirtschaftspolitisch geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Mit Verabschiedung der Tax Road Map im Februar 2007 wurden die Ziele für das neue Steuerrecht Liechtensteins festgelegt. Gem dieser Vorgabe wurde versucht, das neue Steuerrecht weitestgehend europarechtlich kompatibel und insb dem im EWR-Abkommen normierten Diskriminierungsverbot und dem Verbot staatlicher Beihilfen entsprechend auszugestalten.

Die privilegierte Besteuerung der Sitz- und Holdinggesellschaften, von der auch die meisten Stiftungen mit ausländischen Stiftern und/oder Begünstigten profitiert haben, wurde gestrichen und durch andere Regelungen ersetzt.

22.2 Alte Rechtslage

22/2

Für die Besteuerung von sog Holding- und Sitzgesellschaften wurden Übergangsbestimmungen vorgesehen, welche es ihnen ermöglichen, innerhalb von drei Jahren ab Inkrafttreten des neuen Steuergesetzes noch nach dem bisher geltenden Steuerrecht besteuert zu werden.

Nach alter Rechtslage waren im Wesentlichen zwei Normen im liechtensteinischen Steuergesetz für die Beste...

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