Nikolaus Arnold

Stiftungshandbuch 2013

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2068-8

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Stiftungshandbuch 2013 (2. Auflage)

S. 176

12.1 Allgemeines

12/1

Die Privatstiftung unterliegt als juristische Person des privaten Rechts der Körperschaftsteuer. Da eine Privatstiftung ihren Sitz zwingend im Inland haben muss, ist sie unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs 2 Z 1 KStG).

12/2

Eine Privatstiftung kann sowohl eigennützig als auch gemeinnützig tätig sein. Eigennützige Privatstiftungen werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen nach Maßgabe von § 13 KStG besteuert. Gemeinnützige Privatstiftungen sind solche, die aufgrund ihrer Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Gemeinnützige Privatstiftungen werden aufgrund § 5 Z 6 KStG aus der unbeschränkten Steuerpflicht ausgenommen und fallen gem § 1 Abs 3 Z 3 KStG in die beschränkte Steuerpflicht zweiter Art.

12/3

Als Körperschaft ist die Privatstiftung auch Zurechnungssubjekt und Steuersubjekt für das von ihr erwirtschaftete Einkommen. Genauso wie für andere Körperschaften gilt auch für sie das Trennungsprinzip. Ein Durchgriff durch die Rechtsform der Privatstiftung und eine Zurechnung der Einkünfte an die dahinterstehenden Personen (Stifter, Begünstigte oder auch sonstige Personen) sind daher in aller Regel ausgeschloss...

Stiftungshandbuch 2013

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