Privatstiftungsgesetz

4. Aufl. 2022

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Arnold - Privatstiftungsgesetz

§ 42 PSG

Arnold

Übersicht


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Rz
I.
Allgemeines
1- 2
II.
Verwaltungsstrafdrohung
3- 10

I. Allgemeines

1

§ 42 PSG wurde durch Art 28 Z 7 Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I 2010/111) in das PSG eingefügt. Er trat mit in Kraft (siehe Art XI Rz 9).

2

Zielsetzung des § 42 PSG und damit der Einführung einer Verwaltungsstrafbestimmung ist es, die in § 5 PSG und Art XI Abs 1b PSG angeordnete Offenlegungspflicht gegenüber dem Finanzamt angemessen zu sanktionieren (981 BlgNR XXIV. GP, zu Art 28, zu Z 7).

II. Verwaltungsstrafdrohung

3

Nach § 42 PSG stellt eine Verletzung der Mitteilungspflichte...

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