Handbuch Immobilienverwaltung in der Praxis
2. Aufl. 2016
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S. 885. Agenden der Verwaltung
5.1. Laufende Verwaltung – Verwalterjahr
Die Aufgabenbereiche des Hausverwalters sind unter dem Gesichtspunkt einer persönlichen Dienstleistung zu verstehen, deren Erfüllung im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen im Verwaltungsvertrag zu sehen ist. Der gesamte Leistungsumfang muss vom Verwalter sowohl aus dem Gesichtspunkt der Zeitkomponente (wann müssen welche Leistungen erfüllt werden) als auch in der Zuordnung innerhalb der Kanzleistruktur (Buchhaltung, Verwaltungsgruppe, Versicherungsabteilung, Bauabteilung usw) aufgeteilt werden. In der Verwaltungspraxis entsteht im Verwaltungsablauf eine Unterteilung von Einzelmaßnahmen in zeitliche Einzelabschnitte, wobei diese Einteilung unter dem Gesichtspunkt der von dritter Seite aus vorgegebenen Zeitvorgaben zu sehen ist.
Der Hausverwalter ist in Vertretung seines Kunden angehalten, Verwaltungshandlungen gegenüber Dritten zu setzen und Nachweis darüber zu liefern wie zB die Erfüllung von Fristsetzungen von Behörden, Einhaltung gesetzlicher Fristen, wie Abrechnungsfristen, Steuerabgabefristen, Gerichtsfristen etc.
5.1.1. Planbare/nicht planbare Maßnahmen
Aus dieser Einteilung ergibt sich eine zeitliche Aufte...