Privatstiftungsgesetz

4. Aufl. 2022

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Arnold - Privatstiftungsgesetz

§ 26 Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Arnold

Übersicht


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Rz
I.
Allgemeines
1
II.
Anspruchsberechtigter und Anspruchsgegner
2- 4
1.
Anspruchsberechtigter
2
2.
Anspruchsgegner
3- 4
III.
Gewährung einer Vergütung
5- 9
1.
Allgemeines
5
2.
Entgeltlichkeit
6
3.
Gestaltungsspielraum
7- 9
IV.
Höhe der Vergütung
1.
Gesetzliche Regelung
10- 12
2.
Gestaltungsmöglichkeiten
13- 15
3.
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
V.
Zuständigkeit zur Festlegung und Überprüfung der Vergütung
16- 22
1.
Gestaltungsspielraum
16- 18
2.
Festsetzung und Überprüfung durch das Gericht
19- 22

I. Allgemeines

1

§ 26 PSG regelt die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats (Kapitalvertreter). Er hat sein Vorbild in § 98 AktG (ErlRV zum § 26 Abs 1), dem § 31 GmbHG nachgebildet...

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