Privatstiftungsgesetz

4. Aufl. 2022

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Arnold - Privatstiftungsgesetz

§ 24 Bestellung und Abberufung des Aufsichtsrats

Arnold

Übersicht


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Rz
I.
Allgemeines
1- 2
II.
Bestellung des ersten Aufsichtsrats
3- 12
1.
Begriffsdefinition
3
2.
Zuständigkeit
4- 9a
3.
Ort der Regelung und Form
4.
Funktionsperiode
11- 12
III.
Nachfolgende Bestellungen
13-

regelt die Bestellung, Abberufung und Amtsniederlegung von Mitgliedern des Aufsichtsrats. Abs 1 und 2

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