Handbuch Immobilienverwaltung in der Praxis
1. Aufl. 2013
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S. 351. Berufsbild und Standesregeln
Gutmann
Treuhandschaft bedeutet Dienstleistung, für den Klienten da zu sein und ihn zu unterstützen. Der Klient darf von einem Treuhänder erwarten, dass dieser in seinem Interesse handelt, ihn vertritt und ihn berät.
Der Immobilientreuhänder kümmert sich um fremdes Vermögen – eben Immobilien – er hat treuhändig und verantwortungsvoll damit umzugehen, das fremde Vermögen zu verwalten, als wäre es sein Eigenes.
Letztendlich geht es um Vertrauen. Treuhandschaft setzt Vertrauen als Basis für erfolgreiches und partnerschaftliches Tun des Treuhänders für und im Sinne seines Klienten voraus.
„Nicht jeder Deckel passt auf jeden Topf“
So ist es auch beim Treuhandgeschäft „Immobilienverwaltung“. In der Regel suchen sich Klient und Treuhänder gegenseitig aus. Der Treuhänder bietet seine Dienstleistung an. Der Klient vertraut dem Treuhänder und nimmt das Angebot an. Der Klient bevollmächtigt „seinen“ Immobilientreuhänder mit dem „Kümmern um sein Eigentum“.
Im Verwaltungsvertrag sollten dann die Rechte und Pflichten der Vertragspartner entsprechend vereinbart werden.
Der Immobilienverwalter als Treuhänder hat in der Erbringung seiner Dienstleistungen ua nachstehende Vo...