Praxishandbuch Immobilienrecht
1. Aufl. 2014
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S. 301IX. Steuern und Abgaben beim Liegenschaftserwerb
A. Umsatzsteuer
Steuergegenstand der Umsatzsteuer (USt) ist der „Umsatz“ eines Unternehmens. Die USt stellt daher eine Objektsteuer dar, da auf die persönlichen Verhältnisse keine Rücksicht genommen wird. Ebenfalls erfolgt eine Anknüpfung an einen wirtschaftlichen Verkehrsvorgang (Lieferung, sonstige Leistung), weshalb die USt eine Verkehrsteuer darstellt. Die USt belastet den Verbrauch und stellt somit auch eine Verbrauchsteuer (, ÖStZB 1977, 133) dar. Wirtschaftlicher Träger der USt ist der Letztverbraucher (Steuerträger). Da der Steuerträger nicht ident mit dem Steuerschuldner (Unternehmer) ist, zählt die USt zu den indirekten Steuern. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig und nachhaltig mit Einnahmeerzielungsabsicht ausübt (§ 2 Abs 1 UStG). Unternehmer können sein:
natürliche Personen,
Personenvereinigungen, auch wenn sie nicht rechtsfähig sind (zB OG, KG, GesbR, Miteigentumsgesellschaften) und
juristische Personen (Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Privatstiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts).
1. Steuerbare und nicht steuerbare Umsätze
Hinsichtlich der Besteue...