zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Artner/Kohlmaier

Praxishandbuch Immobilienrecht

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2065-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Praxishandbuch Immobilienrecht (1. Auflage)

S. 259VIII. Bauträgervertragsrecht

A. Allgemeines

1. Geschichte und ratio legis

Als erstes Spezialgesetz, das die Beziehungen zwischen dem Nachfrager einer Immobilie und dem Produzenten, dem Bauträger, regelt, trat am das Bauträgervertragsgesetz („BTVG“) in Kraft. Bis dahin waren einschlägige Regelungen im allgemeinen Zivilrecht, insbesondere im ABGB, KSchG, und UGB (damals HGB), sowie im WEG 1975, das in § 23 Abs 1a WEG 1975 auch einen Vorgriff auf ein späteres Bauträgervertragsgesetz vorsah.

Das BTVG 1997 verfolgte das Ziel, den Erwerber von noch zu errichtenden oder durchgreifend zu erneuernden Wohn- und Geschäftsräumen im Fall der Insolvenz des Bauträgers vor dem Verlust bereits geleisteter Vorauszahlungen zu schützen.

Die Insolvenz des Bauträgers ist typischerweise Anlassfall dafür, dass bei einem auf die Überlassung von erst zu schaffenden oder noch fertigzustellenden Wohnungen und Gebäuden gerichteten Vertrag sich das Risiko verwirklicht, dass der Erwerber geleistete Vorauszahlungen verliert, wenn es nicht zum Bau bzw zur Fertigstellung kommt. Grundgedanke des BTVG ist es, dem Risiko des Verlusts der Vorauszahlungen abzuhelfen, indem Zahlungen eines Erwerbers vor Fertigstellung des Vertragsobjektes von Gesetzes wegen erst dann fällig sein sollen, wenn der Bauträger den ...

Praxishandbuch Immobilienrecht

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.