Der Zweitwohnsitz im österreichischen Recht
4. Aufl. 2020
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S. 21IV. Nutzungsverbote und Beschränkungen
Grundverkehrsrechtliche Beschränkungen der Errichtung von Zweitwohnungen aus im Allgemeininteresse liegenden raumplanerischen Zielen wie der Erhaltung einer dauerhaft ansässigen Bevölkerung und einer in einigen Regionen vom Tourismus unabhängigen Wirtschaftstätigkeit sind nur zulässig, wenn sie nicht diskriminierend angewandt werden und wenn keine anderen, weniger einschneidende Verfahren erlauben, das gleiche Ergebnis zu erreichen. Dazu ist nach weiterer Ansicht des EuGH ein bloßes behördliches Anmeldeverfahren zu wenig wirksam. Um eine bestimmungsgemäße Nutzung von Grund und Boden, wie sie in innerstaatlichen Regelungen festgelegt ist, zu gewährleisten, müssen die Mitgliedsstaaten für den Fall, dass nach dem Grundstückserwerb ein Verstoß gegen die schriftliche Nutzungserklärung des Rechtserwerbers festgestellt wird, die Möglichkeit haben, Maßnahmen zu treffen (R 19).
Solche Maßnahmen können bei Zuwiderhandeln gegen innerstaatliche Rechtsvorschriften über Zweitwohnungen in der Verhängung von Geldbußen, im Erlass eines Bescheides, womit dem Erwerber die sofortige Unterlassung der unzulässigen Verwendung der Immobilie unter Androhung der Zwangsve...