Der Zweitwohnsitz im österreichischen Recht
3. Aufl. 2017
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S. 59XI. Zweitwohnsitzbestimmungen in der Schweiz und der EU
Der Erwerb einer Ferienimmobilie in der Schweiz durch Ausländer bedarf einer Bewilligung durch die jeweils zuständige Kantonsbehörde, wenn der Erwerber zum Lageort der Immobilie außergewöhnlich enge, schutzwürdige Beziehungen unterhält, um überwiegende wirtschaftliche, wissenschaftliche oder kulturelle Interessen wahren zu können. Ansonsten verbietet das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland - die sogenannte „Lex Koller“ - Ausländern, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, den Erwerb von Wohnimmobilien, sei es als Renditeobjekt oder als Zweitwohnung. Erlaubt ist einzig der Erwerb einer Ferienwohnung in einem touristischen Gebiet, wobei diese Wohnungen kontingentiert sind. Für eine derartige Zweitwohnung besteht neben einer Grundstücks- und Nettoflächenbeschränkung ein Vermietungsverbot an Dritte, die Veräußerungspflicht binnen zweier Jahre, wenn der Eigentümer die Immobilie nicht mehr als solche verwendet sowie als weitere Einschränkung die Zweitwohnsitz-Erwerbsmöglichkeit nur für natürliche Personen in deren eigenem Namen. Der Erwerb einer weiteren Zweitwohnung ist nur nach Veräußerung...