Der Zweitwohnsitz im österreichischen Recht
2. Aufl. 2016
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S. 12III. Grundrechte und Grundfreiheiten
Das EU-Recht wurde mit der Ratifikation des Beitrittsvertrages in die österreichische Rechtsordnung transformiert und bindet seit dessen Inkrafttreten am Bund, Länder und Gemeinden, die innerstaatlichen Organe der Gesetzgebung und Vollziehung (Gerichtsbarkeit und Verwaltung) sowie alle Rechtsunterworfenen. DieEU-Grundfreiheiten als wesentliche Bereiche des Gemeinschaftsrechts haben einen starken Einfluss aufImmobilientransaktionen. Diese sind im Unionsrecht nicht speziell geregelt, jedoch über die Grundfreiheiten durch den Grundsatz vom Vorrang des unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechts gegenüber dem innerstaatlichen Recht vor unzulässigen Regelungen im Grundverkehr geschützt. Daher unterliegen Entscheidungen der Landesgrundverkehrsbehörden, sofern der jeweilige Sachverhalt eine der EU-Grundfreiheiten berührt, als innerstaatliche Rechtsakte mit gemeinschaftsrechtlichem Bezug der Überprüfung durch den EuGH. Die Funktionsprinzipien der Grundfreiheiten wurden und werden insbesondere durch die Rsp des EuGH konkretisiert und weiterentwickelt. Sie genießen Vorrang vor entgegenstehendem nationalen Recht, sind unmittelbar anwendbar und verl...